Die Europäische Krankenversicherung

Eine sehr gute Versicherungslösung für Menschen ohne Krankenversicherung, zudem leistungsstark und günstig, ist sie keine substitutive Krankenversicherung nach §146 Versicherungsaufsichtsgesetz.

✔ ohne Altersbeschränkung   ✔ günstige Beiträge   ✔ keine Strafbeiträge   ✔ keine Bonitätsprüfung   ✔ 100% Annahmegarantie

Erstinformation - Wir sind für Sie da! Ihr unabhängiger Versicherungsmakler Rüdiger Jakobs

GANZ EINFACH DEN GÜNSTIGEN TARIF DER PRIVATENEUROPÄISCHENKRANKENVERSICHERUNG SELBST BERECHNEN

Sie sind ohne Krankenversicherungsschutz und wollen dies schnell ändern?

Gesundheit ist ein sehr wichtiges Gut - eine Krankenversicherung enorm wichtig!
Eine fehlende Absicherung im Krankheitsfall kann schnell zu einer Kostenlawine führen, im Extremfall sogar die Existenz bedrohen.
Sollte Ihnen aktuell der Weg in die Gesetzliche Deutsche Krankenversicherung oder die Private Deutsche Krankenversicherung verwehrt sein, ist die Private Europäische Krankenversicherung eine leistungsstarke und günstige Lösung, um schnell wieder Versicherungsschutz zu erlangen.
Als unabhängiger Versicherungsmakler vermitteln wir Tarife verschiedener Deutscher und Europäischer Versicherungsgesellschaften. Bei jeder Anfrage prüfen wir individuell die beste Versicherungslösung. Gerne prüfen wir, ob für Sie die Europäische Krankenversicherung eine gute Wahl ist.



Was zeichnet die Private Europäische Krankenversicherung aus:

» Ohne Altersbeschränkung:
Die Europäische Krankenversicherung kennt keine Altersbeschränkung.

» Sehr günstige Beiträge:
Beim Leistungsumfang liegen Private Deutsche Krankenversicherungen und die Private Europäische Krankenversicherung auf einem vergleichbaren Level. Die Private Europäische Krankenversicherung ist dabei oftmals wesentlich günstiger – sehen Sie sich weiter unten Tarifbeispiele der Europäischen Krankenversicherung an und vergleichen Sie selbst.

» Keine Strafbeiträge:
Die Europäische Krankenversicherung fordert keinerlei Strafbeiträge oder nachträgliche Zahlung, anders die Gesetzliche Krankenkasse (GKV) oder die Private Deutsche Krankenkasse (PKV). Hintergrund ist, die Europäische Krankenversicherung ist nicht an die im Jahr 2009 durchgeführte Gesundheitsreform in Deutschland gebunden. Rückwirkende Beiträge von 2009 bis heute werden von der Europäische Krankenversicherung nicht eingefordert.

» Keine Bonitätsprüfung:
Die Europäische Krankenversicherung fordert keine Bonitätsauskunft. Wichtig ist nur, dass Sie die Krankenversicherungsbeiträge zukünftig pünktlich zahlen können.

» 100% Annahmegarantie:
Die Europäische Krankenversicherung bietet eine hundertprozentige Annahmegarantie, da keine Vorversicherungsanforderung vorgelegt werden muss, keine Bonitätsprüfung stattfindet und es auch keine sonstigen Ablehnungsgründe gibt. Eine Versicherungszusage können wir Ihnen innerhalb weniger Tage bestätigen.

» Vorerkrankungen sind ohne Risikozuschläge versicherbar:
Im Gegensatz zu Deutschen Versicherungen gilt bei der Privaten Europäischen Krankenversicherung für Vorerkrankungen die Moratoriumsregelung. Diese Regelung bedeutet, dass bestehende Vorerkrankungen während der ersten beiden Vertragsjahre nicht abgedeckt sind. Danach kann eine Vorerkrankung abgedeckt sein, sofern zwei Folgejahre verstrichen sind, in denen keine weiteren Behandlungen oder Beschwerden aufgetreten sind.


Hinweis:
Bei der Europäischen Krankenversicherung handelt es sich nicht um eine substitutive Krankenversicherung, da die Voraussetzungen des §146 Versicherungsaufsichtsgesetzes nicht erfüllt werden. Dies bedeutet, dass Sie mit der Europäischen Krankenversicherung nicht Ihre Krankenversicherungspflicht erfüllen können. Dennoch kann die Europäische Krankenversicherung eine sinnvolle Absicherung sein, etwa wenn Sie keinen Krankenversicherungsschutz (gesetzlich oder privat) haben und diesen in Zukunft auch nicht erlangen können (z.B. weil Sie von privaten Versicherern abgelehnt werden oder etwaige Nachzahlungen nicht zahlen können).



Die Europäische Krankenversicherung, für viele Menschen eine gute Lösung:

» Für Menschen ohne Krankenversicherung, denen der Zugang zur Privaten Deutschen Krankenkasse (PKV) oder zur Gesetzlichen Deutschen Krankenkasse (GKV) momentan nicht möglich ist.

» Für nach Deutschland Eingereiste ohne Zugangsrecht zur Privaten Deutschen Krankenkasse (PKV) oder zur Gesetzlichen Deutschen Krankenkasse (GKV), können mit der Europäischen Krankenversicherung Schutz erlangen.

» Als Reisekrankenversicherung für Menschen die sich vorübergehend oder dauerhaft im Ausland aufhalten, sei es privat oder beruflich.

» Als Zusatzversicherung, zur Gesetzlichen Krankenkasse innerhalb der Europäischen Union (Deutschland ausgenommen).

Tarifbeispiele der Europäischen Krankenversicherung


GÜNSTIGE BEITRÄGE & SEHR GUT KRANKENVERSICHERT

Bei 5.000 EUR Selbstbehalt

19 Jahre ab 34 EUR

25 Jahre ab 43 EUR

35 Jahre ab 51 EUR

45 Jahre ab 63 EUR

55 Jahre ab 113 EUR

65 Jahre ab 223 EUR

Bei 1.000 EUR Selbstbehalt

19 Jahre ab 42 EUR

25 Jahre ab 53 EUR

35 Jahre ab 64 EUR

45 Jahre ab 79 EUR

55 Jahre ab 141 EUR

65 Jahre ab 279 EUR

Bei 250 EUR Selbstbehalt

19 Jahre ab 48 EUR

25 Jahre ab 61 EUR

35 Jahre ab 73 EUR

45 Jahre ab 89 EUR

55 Jahre ab 156 EUR

65 Jahre ab 316 EUR

Tarifleistungen der Europäischen Krankenversicherung


Allgemein

Silber

Wartezeit
keine Wartezeit


Krebsbehandlungen
100%


Schwangerschaft u. Geburt, Schwangerschaftsvorbereitung und -gymnastik
keine Deckung


Untersuchung des Neugeborenen
keine Deckung


Dialyse
20.000 EUR / Lebensdauerbegrenzung


Gold

Wartezeit
keine Wartezeit


Krebsbehandlungen
100 %


Schwangerschaft u. Geburt, Schwangerschaftsvorbereitung und -gymnastik
2.500 EUR / Jahr (10 Monate Wartezeit)


Untersuchung des Neugeborenen
2.500 EUR / Jahr


Dialyse
20.000 EUR / Lebensdauerbegrenzung


Platinum

Wartezeit
keine Wartezeit


Krebsbehandlungen
100%


Schwangerschaft u. Geburt, Schwangerschaftsvorbereitung und -gymnastik
7.500 EUR / Jahr (10 Monate Wartezeit)


Untersuchung des Neugeborenen
7.500 EUR / Jahr volle Erstattung


Dialyse
20.000 EUR / Lebensdauerbegrenzung


Ambulant

Silber

Max. jährliche Erstattung
2.500 EUR / Jahr
Die maximale jährliche Erstattung begrenzt alle anfallenden Kosten und Rechnungen im gesamten ambulanten Bereich für alle genannten Leistungsbereiche.


Ambulante Beratung / Untersuchungen / Operationen, Arznei- u. Verbandmaterial
Freie Haus- und Facharztwahl (z.B. Internist, Kardiologe); Kein Hausarztprinzip: ohne Begrenzung der Gebührenordnung (GOÄ)


Vorsorgeuntersuchungen
100 Euro (12 Mon. Wartezeit)


Lebenserhaltende Hilfsmittel
500 Euro / Jahr


Heilpraktiker/Naturheilverfahren
max. 500 EUR / Jahr


Physiotherapie
max. 500 EUR / Jahr


Psychotherapie
5 Sitzungen / Jahr (12 Mon. Wartezeit)


Sehhilfen
keine Deckung


Röntgen, CT und MRT
100%


Gold

Max. jährliche Erstattung
5.000 EUR / Jahr
Die maximale jährliche Erstattung begrenzt alle anfallenden Kosten und Rechnungen im gesamten ambulanten Bereich für alle genannten Leistungsbereiche.


Ambulante Beratung / Untersuchungen / Operationen, Arznei- u. Verbandmaterial
Freie Haus- und Facharztwahl (z.B. Internist, Kardiologe); Kein Hausarztprinzip: ohne Begrenzung der Gebührenordnung (GOÄ)


Vorsorgeuntersuchungen
200 EUR


Lebenserhaltende Hilfsmittel
1.000 EUR / Jahr


Heilpraktiker/Naturheilverfahren
max. 1.000 EUR / Jahr


Physiotherapie
max. 1.000 EUR / Jahr


Psychotherapie
10 Sitzungen / Jahr (12 Mon. Wartezeit)


Sehhilfen
keine Deckung


Röntgen, CT und MRT
100 %


Platinum

Max. jährliche Erstattung
10.000 EUR / Jahr
Die maximale jährliche Erstattung begrenzt alle anfallenden Kosten und Rechnungen im gesamten ambulanten Bereich für alle genannten Leistungsbereiche.


Ambulante Beratung / Untersuchungen / Operationen, Arznei- u. Verbandmaterial
Freie Haus- und Facharztwahl (z.B. Internist, Kardiologe); Kein Hausarztprinzip: ohne Begrenzung der Gebührenordnung (GOÄ)


Vorsorgeuntersuchungen
500 EUR


Lebenserhaltende Hilfsmittel
1.500 EUR / Jahr


Heilpraktiker/Naturheilverfahren
max. 1.500 EUR / Jahr


Physiotherapie
max. 1.500 EUR / Jahr


Psychotherapie
15 Sitzungen / Jahr (12 Mon. Wartezeit)


Sehhilfen
100 Euro / Jahr


Röntgen, CT und MRT
100%


Stationär/Teilstationär

Silber

jährlicher Erstattung
750.000 Euro
Stationäre Unterbringung / Behandlung
1-Bettzimmer / Chefarzt / 100% privatärztliche Behandlung
Gebührenordnung
ohne Begrenzung, freie Krankenhauswahl
CT u. MRT
100%

Gold

jährlicher Erstattung
1.000.000 Euro
Stationäre Unterbringung / Behandlung
1-Bettzimmer / Chefarzt / 100% privatärztliche Behandlung
Gebührenordnung
ohne Begrenzung, freie Krankenhauswahl
CT u. MRT
100%

Platinum

jährlicher Erstattung
1.500.000 Euro
Stationäre Unterbringung / Behandlung
1-Bettzimmer / Chefarzt / 100% privatärztliche Behandlung
Gebührenordnung
ohne Begrenzung, freie Krankenhauswahl
CT u. MRT
100%

Dental/Zahn

Silber

Allgemein
Für bestehenden Zahnersatz, Implantate oder schon behandelte Zähne besteht generell kein Leistungsanspruch und Versicherungsschutz. Sachkostenliste des Versicherers.
- keine Deckung
- muss optional abgeschlossen werden


Zahnärztliche Routineuntersuchungen
keine Deckung


Zahnärztliche Behandlung Zahnersatz
keine Deckung


Kieferorthopädie
keine Deckung


Implantate
keine Deckung


optionaler Zahnzusatzbaustein
empfohlen


Gold

Allgemein
Für bestehenden Zahnersatz, Implantate oder schon behandelte Zähne besteht generell kein Leistungsanspruch und Versicherungsschutz. Sachkostenliste des Versicherers.
- 6 Monate Wartezeit
- 10% Eigenanteil
- pro Rechnung


Zahnärztliche Routineuntersuchungen
750 EUR / Jahr


Zahnärztliche Behandlung Zahnersatz
750 EUR / Jahr


Kieferorthopädie
750 EUR / Jahr


Implantate
keine Deckung


optionaler Zahnzusatzbaustein
empfohlen


Platinum

Allgemein
Für bestehenden Zahnersatz, Implantate oder schon behandelte Zähne besteht generell kein Leistungsanspruch und Versicherungsschutz. Sachkostenliste des Versicherers.
- 6 Monate Wartezeit
- 10% Eigenanteil
- pro Rechnung


Zahnärztliche Routineuntersuchungen
1.000 EUR / Jahr


Zahnärztliche Behandlung Zahnersatz
1.000 EUR / Jahr


Kieferorthopädie
1.000 EUR / Jahr


Implantate
keine Deckung


optionaler Zahnzusatzbaustein
empfohlen


Antragsbedingungen

Moratoriumsklausel: 
Sollten Sie diese Versicherungsart wählen, müssen Sie bei Stellung des Antrages keine Fragen zu Ihrer Gesundheit beantworten, allerdings sind Forderungen, die innerhalb der ersten zwei Jahre des Versicherungsschutzes in Verbindung mit Vorerkrankungen gestellt werden, wegen denen Sie innerhalb der zwei Jahre vor Beginn der Versicherungspolice behandelt wurden oder Medikamente erhalten haben, sich haben beraten lassen oder Symptome hatten, unabhängig davon, ob diese diagnostiziert wurden oder nicht, nicht abgedeckt.

In Verbindung mit Vorerkrankungen stehende Beschwerden, die nach Beginn des Versicherungsschutzes auftreten, sind ebenfalls ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind Krankheiten oder damit in Verbindung stehende Beschwerden, die

  • vorhersehbar waren,
  • auftraten,
  • aufgrund derer Sie Beschwerden oder Symptome hatten,
  • aufgrund derer Sie Beschwerden oder Symptome haben,
  • aufgrund derer Sie sich haben beraten lassen oder
  • behandelt wurden und/oder Medikamente erhalten haben,
  • die nach Ihrem besten Wissen und Gewissen vorhanden waren

In den zwei Jahren vor Beginn des Versicherungsschutzes der versicherten Person

Sollten Sie:

  • Symptome gehabt,
  • sich beraten lassen,
  • eine Behandlung, Medikamente oder Schonkost benötigt haben oder
  • eine Behandlung, Medikamente oder Schonkost erhalten haben, in den 2 Jahren nach Beginn des Versicherungsschutzes, müssen Sie einen Zeitraum von 2 aufeinanderfolgenden Jahren abwarten, in dem Sie:
  • keine Symptome haben
  • sich nicht beraten lassen,
  • keine Behandlung, Medikamente oder Schonkost benötigen oder
  • keine Behandlung, Medikamente oder Schonkost erhalten,
  • damit die Krankheit oder damit verbundene Beschwerden abgedeckt sind.

Vertragslaufzeit:
Es handelt sich um Jahresverträge, welche sich automatisch um ein weiteres Jahr verlängern. Eine Kündigung muss mindestens einen Monat vor Ablauf des Vertrages in schriftlicher Form erfolgen.

Versichertenkarte:
Ja.

Deckungsbereich:
Weltweite Deckung ist erweiterbar, mit und ohne USA möglich.

Versicherungspflicht:
Die Krankenversicherung leistet je nach Tarif mindestens im europäischen Wirtschaftsbereich. Dieser europäische Wirtschaftsbereich umfasst auch Deutschland. leistet ohne Vorleistung einer deutschen gesetzlichen oder privaten Krankenvollversicherung im Krankheitsfall. Der Kunde wurde darauf hingewiesen, dass die europäische Krankenversicherung nicht der deutschen Versicherungspflicht genügt und dass es keine deutsche gesetzliche oder private Krankenvollversicherung ersetzt.

Besondere Bedingungen:
Arztrechnungen sind nach max. 3 Monaten einzureichen; Die Rechnungserstattung erfolgt ausschließlich über ein gesondertes Kostenerstattungsformular, andernfalls kann eine Erstattung nicht garantiert werden. Stationäre Krankenhausaufenthalte sind dem Versicherer  innerhalb von 48 Stunden anzuzeigen, sonst nur 75% Kostenerstattung. Es werden im ambulanten/stationären und Zahnbereich nur die Kosten in dem jeweiligen Land übernommen, welche nicht unnötig, medizinisch unangemessen oder über dem allgemein üblichen, normalen und vertretbaren Satz des jeweiligen Landes liegen. Die Krankenversicherung leistet je nach Tarif mindestens im europäischen Wirtschaftsbereich. Dieser europäische Wirtschaftsbereich umfasst auch Deutschland. Der Versicherer leistet ohne Vorleistung einer deutschen gesetzlichen oder privaten Krankenvollversicherung im Krankheitsfall. Der Kunde wurde darauf hingewiesen, dass die europäische Krankenversicherung nicht der deutschen Versicherungspflicht genügt und dass es keine deutsche gesetzliche oder private Krankenvollversicherung ersetzt.

Optionsrecht:
Wir bieten unseren Kunden zur Zeit die Option über exklusive Rahmenverträge mit deutschen Krankenversicherungen (PKV/GKV) zur Wiedereingliederung in das deutsche Krankenversicherungssystem. Bedingungen hierfür sind, dass die Beiträge zur Krankenversicherung und privaten Pflegeversicherung für mind. ein Jahr ohne Zahlungsverzug gezahlt werden. Danach ist eine Rückführung in das deutsche Krankenversicherungssystem auch ohne Strafbeiträge unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Die hier genannten Beiträge sind monatliche Tarifbeispiele der Krankenversicherung Freedom Health Insurance. Das Angebot der Privaten Europäischen Krankenversicherung kann eine Lösung für Menschen ohne Krankenversicherung sein, die wieder einen Krankenversicherungsschutz geniessen wollen und keine Möglichkeit haben sich in der PKV oder GKV zu versichern.
DIE EUROPÄISCHE KRANKENVERSICHERUNG

Günstig und leistungsstark

Die Europäische Krankenversicherung von Freedom Health Insurance


Freedom Health Insurance - Logo

In unserer globalisierten Welt, wo viele Berufe und Lebensläufe aus dem klassischen Rahmen herausfallen, zeigen sich immer wieder Probleme mit national gebundenen Versicherungen. Seit vielen Jahren bieten wir unseren Kunden die Europäische Krankenversicherung von Freedom Health Insurance an diese britische Versicherungsfirma mit Sitz in London wurde 2003 gegründet.

Das Ziel von Freedom Health Insurance ist es, weltweit kompetenten, zuverlässigen und günstigen Versicherungsschutz im Krankheitsfall anzubieten. Freedom Health Insurance setzt nun genau hier an und hat sich auf den Bereich der Krankenversicherungen spezialisiert. Freedom Health Insurance ist dabei so erfolgreich, dass inzwischen weltweit eine immer größere Nachfrage nach einer Krankenversicherung von Freedom Health Insurance besteht - so auch in Deutschland.

Aus dieser Nachfrage hat sich in den letzten Jahren die Europäische Krankenversicherung entwickelt, die in den Ländern Europas als täglicher Versicherungsschutz genutzt, zusätzlich aber auch noch zu einer Reise- oder Auslandskrankenversicherung aufgewertet werden kann. Das Prinzip orientiert sich dabei an modernen Prepaid-Tarifen: Sie buchen einen Tarif und sind dann für einen garantierten Zeitraum versichert. Dabei können Sie sich jedes Mal erneut an ihrer konkreten finanziellen Situation orientieren und den Versicherungstarif individuell anpassen.

FAQ - Häufige Fragen zur Europäischen Krankenversicherung


Der Gold-Tarif beinhaltet bereits die alltägliche Versorgung, sowie die Behandlung von Erkrankungen und Verletzungen. Zusätzlich hat man hier viele Boni einer Privatversicherung inklusive (Chefarztbehandlung, 1-Bett-Zimmer, Heilpraktiker, usw.). Für besondere Fälle, wie z.B. bei jungen Müttern, kann dann der Tarif individuell angepasst werden.

Die EKV kann jeder abschließen, der aus der gesetzlichen oder privaten herausgefallen ist. Die Gründe dafür können von finanziellen Engpässen, über Vorerkrankungen, bis zu unerwartet langen Auslandsaufenthalten reichen.

Leider ist das aktuell nicht möglich. Die EKV, als internationale Institution, wird nicht im traditionellen, deutschen Versicherungswesen anerkannt. Damit ist aus gesetzlicher Sicht keine Folgeversicherung gewährleistet und die bestehende Versicherung darf nicht gekündigt werden.

Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen in Deutschland sind an viele Auflagen und Vorschriften gebunden, die einer globalen Welt hinterherhinken und müssen gleichzeitig immer mehr mit der Überalterung der Bevölkerung kämpfen. Die EKV kann hier freier agieren und aus vielen Optionen die individuell passenden auswählen.

Die EKV kann weltweit erweitert werden. Ob nun Urlaub, Auslandssemester, Arbeitsaufenthalte oder Aussteiger, für jeden Bedarf kann die EKV individuell erweitert werden.

Die Berater hier in Deutschland sprechen Deutsch und auch die Unterlagen sind bereits übersetzt. Sollte es dennoch einmal zu Überschneidungen kommen, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Finanzielle Ausschlusskriterien, wie sie die deutschen Krankenkassen anlegen, kommen bei der EKV nicht zum Tragen.

Der Beitrag wird immer im Voraus gezahlt und ist dann unbeschränkt für diesen Zeitraum gültig. Der Zeitraum kann dabei individuell gewählt werden (monatlich, quartalsmäßig, halbjährlich, jährlich).

Risikopatienten (Raucher, Übergewicht, usw.) haben keinen Aufpreis.

Bei Vorerkrankungen greift die Moratoriumsregelung. Das heißt, Erkrankungen, die zwei Jahre vor Vertragsabschluss aufgetreten sind oder behandelt wurden, sind lediglich für die ersten zwei Jahre ausgeschlossen. Zusätzlich gibt es keinen Aufpreis.

Kontakt und Beratung


Wir beraten Sie werktags von 9.00 - 19.00 Uhr. Der schnelle Weg - rufen Sie uns an.

Telefon

02163 - 572 870

Adresse

Versicherungsmakler
Rüdiger Jakobs e.K.
St.-Michael-Straße 18
41366 Schwalmtal

Fußnote

Auf dieser Webseite (europakv.de) haben wir für Sie umfassende Informationen zum Thema Krankenversicherungen zusammengetragen. Neben Informationen Privater Deutscher Krankenversicherungen, finden Sie auf dieser Internetseite auch Informationen zu Privaten Europäischen Krankenversicherungen. Private Europäische Krankenversicherungen werden in Deutschland von ausländischen EWR-Dienstleistern angeboten. Diese Tarife haben ein breites Leistungsportfolio und leisten im Krankheitsfall eine ausgezeichnete Kostendeckung. Die Europäische Krankenversicherung ist keine substitutive Krankenversicherung nach §146 VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz). Dies bedeutet, dass Sie mit der Europäischen Krankenversicherung nicht Ihre Krankenversicherungspflicht erfüllen können. Dennoch kann die Europäische Krankenversicherung eine sinnvolle Absicherung sein, etwa wenn Sie keinen Krankenversicherungsschutz (gesetzlich oder privat) haben und diesen in Zukunft auch nicht erlangen können (z.B. weil Sie von privaten Versicherern abgelehnt werden oder etwaige Nachzahlungen nicht zahlen können). Mit den Beiträgen zur Privaten Europäischen Krankenversicherung werden zum Beispiel keine Altersrückstellungen gebildet.


Erstinformation

Information gemäß §11 VersVermV (Versicherungsvermittlungsverordnung)

Stand: Juni 2018


Kontaktdaten:

Versicherungsmakler Rüdiger Jakobs e.K.

St.-Michael-Straße 18

41366 Schwalmtal

Tel: 02163 - 57287-0

Fax: 02163 - 57287-18

E-Mail: r.jakobs@kv-analyse.de

(E-Mailadresse von Versicherungsmakler Rüdiger Jakobs e.K.)


Gewerbliche Informationen:

Geschäftsführer: Rüdiger Jakobs

HandelsRegNr.: HRA3178 RegNr. 9600794 Viersen

Vers.VermittlerNr. nach §11a D-UT6X-JBOSG-65 IHK Mittlerer Niederrhein

Steuernummer: 102/5120/0114


Gewerblicher Status als Vermittler:

Versicherungsmakler Rüdiger Jakobs ist als Versicherungsmakler anerkannt und in das Register nach § 34d Abs. 7 Gewerbeordnung eingetragen (IHK-Mittlerer Niederrhein, Registernummer D-UT6X-JBOSG-65).

Diese Eintragung können Sie bei der Registerstelle überprüfen. Die Anschrift lautet: DIHK Deutscher Industrie und Handelskammertag e.V.

Breite Straße 29

10178 Berlin

Tel. 0180-600-585-0 (20 Cent/Min aus dem deutschen Festnetz, höchstens 60 Cent/Minute aus Mobilfunknetzen)

Außerdem können Sie die Eintragung über das Vermittlerregister unter www.vermittlerregister.info überprüfen.


Produktvorstellung, Beratung und Vergütung:

Auf www.europakv.de werden die Versicherungen nur in deren Grundzügen vorgestellt und sollen einen ersten Überblick gewährleisten. Die hier angegeben Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bei Interesse kann der Besucher Kontakt mit Versicherungsmakler Rüdiger Jakobs aufnehmen und sich beraten lassen. Versicherungsmakler Rüdiger Jakobs bietet dabei keine eigenen Produkte an, sondern berät und vermittelt zu Produkten von Kooperationspartnern. Sollte ein Versicherungsvertrag vermittelt werden, erhält Versicherungsmakler Rüdiger Jakobs eine Provision vom eigentlichen Produktanbieter. Für den Kunden fallen dadurch keine weiteren Kosten an.


Beteiligung von/an anderen Versicherungsunternehmen:

Rüdiger Jacobs besitzt keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über 10 Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens besitzen keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital von Herrn Rüdiger Jacobs.


Auskunft zu Registerinformationen:

Weitere Informationen und Auskünfte über Versicherungsmakler Rüdiger Jakobs können bei der IHK-Mittlerer Niederrhein eingeholt werden:

IHK-Mittlerer Niederrhein

Nordwall 39

47798 Krefeld

Telefon: +49 (0) 2151 635 - 0

E-Mail: ihk@mittlerer-niederrhein.ihk.de


Instanz für außergerichtliche Schlichtungen und Streitbeilegungen:

Schlichtungsstellen für die Streitbeilegung zwischen Versicherungsvermittlern oder Versicherungsberatern und Versicherungsunternehmen:

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin

und

Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin